Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff Auftragnehmer Herrn Davide Cavanna sowie alle anderen in seinem Namen und Auftrag tätigen Kolleginnen und Kollegen. Davide Cavanna ist ein beim Obersten Gerichtshof Luxemburgs (für Französisch, Italienisch, Deutsch, Englisch und Spanisch) und bei den Gerichten des Saarlandes (für Deutsch, Italienisch, Englisch und Französisch) vereidigter Übersetzer und Dolmetscher.

Ein Arbeitstag besteht aus 8 Arbeitsstunden, die Verrechnung erfolgt in Halbtagen (d. h. Einheiten von jeweils 4 Arbeitsstunden). Jede über einen Arbeitstag hinausgehende Arbeitszeit wird zu 150 % des Grundtarifs verrechnet.

Der Begriff Auftrag bezeichnet alle vom Kunden/der Kundin benötigten Sprachdienstleistungen: Dolmetschen, Übersetzen, Korrektorat, Lektorat oder Sonstiges.

Unter Kostenvoranschlag versteht man den vom Auftragnehmer für den Auftrag angebotenen Preis.

Dolmetschleistungen

  1. Der Auftragnehmer erstellt vor jeder Veranstaltung entsprechend den vom Kunden/von der Kundin für diese Art der Veranstaltung bereitgestellten Informationen und den speziellen Anforderungen dieser Veranstaltung einen Kostenvoranschlag für seine Arbeit. Das Angebot ist abhängig von der Art der Dolmetschleistung (Simultan-, Konsekutiv-, Flüster-, Verhandlungsdolmetschen usw.) sowie der Dauer der Veranstaltung (gemessen in Arbeitstagen) und umfasst alle anderen notwendigen Auslagen einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Reisekosten, Reisezeit, Verpflegungskosten sowie gegebenenfalls Übernachtungskosten.
  2. Damit ein für beide Seiten verbindlicher Auftrag zustande kommt, muss der Kunde/die Kundin den Kostenvoranschlag des Auftragnehmers schriftlich annehmen. Zum Zeitpunkt der Annahme des Kostenvoranschlags hat der Kunde/die Kundin sämtliche erforderlichen Geschäfts- und Rechnungsdaten (insbesondere Geschäftssitz und USt-IdNr.) bekanntzugeben und unter Umständen eine Anzahlung (für die Vorfinanzierung etwaiger Aufwendungen wie Reisekosten) zu leisten.
  3. Sollte der Auftrag nach der Annahme des Kostenvoranschlags 30 bis 15 Tage vor Veranstaltung storniert werden, erhält der Auftragnehmer 50 % des für die Dolmetschleistung vereinbarten Grundtarifs. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt (14 oder weniger Kalendertage vor der Veranstaltung) erhält der Auftragnehmer 100 % des für die Dolmetschleistung vereinbarten Tarifs. Eine Verschiebung des ursprünglichen Termins um mehr als 30 Tage gilt als Stornierung des Auftrags.
  4. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und verpflichtet sich, alle im Zuge der Wahrnehmung seiner Pflichten erhaltenen Informationen streng vertraulich bzw. gemäß den Bedingungen der Geheimhaltungsvereinbarung, die er auf Wunsch des Kunden/der Kundin vor Beginn des Auftrags unterzeichnet hat, zu behandeln.
  5. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, spätestens 10 Arbeitstage vor der Veranstaltung geeignetes Vorbereitungsmaterial (detaillierter Terminplan der Veranstaltung, Präsentations- und Vortragsunterlagen usw.) zur Verfügung zu stellen, damit sich der Auftragnehmer mit dem Thema und dem betreffenden Fachvokabular vertraut machen kann.
  6. Der Auftragnehmer bemüht sich nach Kräften, 30 Minuten vor Erbringung der Dolmetschleistung am Veranstaltungsort einzutreffen. Diese Zeit ist Teil der im Kostenvoranschlag angeführten Arbeitsstunden.
  7. Der Auftragnehmer ist Inhaber aller Rechte an seinem geistigen Eigentum sowie am eigenen Bild. Für jegliche Aufnahme oder Abschrift seiner Arbeit sind deshalb Lizenzgebühren zu entrichten.
  8. Aufgrund der hohen kognitiven Belastung beim Simultandolmetschen ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, mehr als 2 Stunden durchgehend allein als Simultandolmetscher tätig zu sein. Um die ganze Zeit über eine qualitativ hochwertige Leistung gewährleisten zu können, ist eine Arbeit im Team (gemeinsam mit anderen professionellen Dolmetscher/innen) unerlässlich. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, mit anderen qualifizierten Dolmetschern und Dolmetscherinnen zusammenzuarbeiten und für Veranstaltungen, bei denen eine Dolmetschung in mehrere Sprachen erforderlich ist, ein eigenes Team zusammenzustellen.
  9. Die Rechnung für den erteilten Auftrag (siehe Punkt 2) wird dem Kunden/der Kundin per E-Mail übermittelt und ist binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung zu begleichen. Die Parteien haben die Möglichkeit, abweichende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

Übersetzungsleistungen

  1. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union wird eine beglaubigte Übersetzung, die von einer Person angefertigt wurde, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu qualifiziert ist, in allen Mitgliedstaaten angenommen. Übersetzungen, die den offiziellen Stempel einer solchen Person tragen, sind somit in der gesamten EU gültig. Sollten die lokalen Behörden keine Kenntnis von dieser Regelung haben und eine beglaubigte Übersetzung mit der Begründung nicht annehmen, dass der Auftragnehmer nicht im betreffenden Mitgliedsstaat ansässig bzw. nicht im entsprechenden Verzeichnis dieses Mitgliedsstaats eingetragen ist, kann der Kunde/die Kundin auf die genannte EU-Verordnung verweisen.
  2. Um einen Kostenvoranschlag für eine Übersetzungsleistung zu erhalten, hat der Kunde/die Kundin dem Auftragnehmer den vollständigen Text einschließlich aller sachdienlichen Hinweise und verfügbaren Quelldokumente per E-Mail zu übermitteln. Der Auftragnehmer übermittelt dem Kunden/der Kundin dann schnellstmöglich einen Kostenvoranschlag und gibt einen voraussichtlichen Liefertermin bekannt. Sollte der Auftrag nicht binnen drei Stunden vom Kunden/von der Kundin bestätigt werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Liefertermin gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Sollte der Auftragnehmer im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Kunden/die Kundin bereits mit der Arbeit begonnen haben, hat der Kunde/die Kundin den bereits erbrachten Teil der Leistung zu bezahlen.
  3. Bei dem im Kostenvoranschlag angeführten Betrag handelt es sich üblicherweise um eine Pauschale für den geschätzten Zeitaufwand, der für die Fertigstellung der Übersetzung, des Lektorats bzw. Korrektorats erforderlich ist. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 17 % ist nicht im Preis enthalten. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird diese nur auf Rechnungen von Privat- und Firmenkunden aufgeschlagen, die – wie der Auftragnehmer selbst – in Luxemburg ansässig sind.
  4. Im Falle einer beglaubigten Übersetzung hat der Kunde/die Kundin dem Auftragnehmer eine Kopie des Originals per E-Mail zu übermitteln oder persönlich zu überbringen. Die beglaubigte Übersetzung wird dann entsprechend dem Wunsch des Kunden/der Kundin entweder persönlich überbracht oder per Post übermittelt, da sich die Behörden mit einer gescannten Kopie der beglaubigten Übersetzung möglicherweise nicht zufriedengeben werden.
  5. Sollte die beglaubigte Übersetzung per Post versandt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Zahlung im Vorhinein zu verlangen. In so einem Fall versendet der Auftragnehmer die mit seinem Stempel versehene Übersetzung sofort nach Erhalt der Zahlung. Im Falle einer elektronischen Übermittlung (per E-Mail oder mit sonstigen Mitteln) wird die Rechnung am Tag der Lieferung gestellt und ist binnen 15 Tagen fällig.
  6. Sollte der Kunde/die Kundin offensichtliche Fehler feststellen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Übersetzung beeinträchtigen, nimmt der Auftragnehmer die erforderlichen Änderungen vor. In allen anderen Fällen wird die Überarbeitung der Übersetzung als gesonderte Leistung pro Stunde in Rechnung gestellt. Stilfragen und sonstige persönliche Präferenzen bei der Formulierung gelten nicht als offensichtliche Fehler.
  7. Die Annahme eines vom Auftragnehmer per Telefon, E-Mail oder mit anderen Mitteln unterbreiteten Angebots durch den Kunden/die Kundin setzt die Annahme der vorstehenden Bedingungen voraus. Die Parteien haben die Möglichkeit, schriftlich abweichende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.